Wir sprechen deutsch, haben eine langjährige Erfahrung und sind effizient, kompetent und erfolgreich in unsere Arbeit.
Bei Fragen zu Abfindung, Kündigung, (die Abwehr der Kündigung), Beendigungsvereinbarungen, Lohnklage USW Helfen wir gerne.
Telefonische Rechtsauskunft: 031 – 478 52 10 70
Das Arbeitsrecht ist vielseitig. Neben den gesetzlichen Regelungen und die Arbeitsverträgen wird das Arbeitsrecht stark von der Rechtsprechung beeinflusst. Wir beraten Sie ausführlich auf dem Gebiet des individuellen Arbeitsrechts. Wenn nötig, im falle eines Streits mit den Arbeitgeber, vertreten wir Ihre Interessen vor den Holländische Gerichten.
Viele fragen des Arbeitsrecht, brauchen aber nicht gerichtlich geklärt zu werden, doch können außergerichtlich geklärt werden. Öfters entstehen Probleme mit dem Arbeitgeber wahrend des bestehenden Vertragsverhältnisses. Öfters auch ist es im Zusammenhang mit der bevorstehende Beendigung des Arbeitsvertrages.
In den Niederlanden / Holland ist solches möglich durch Kündigungen, eine Prozedur vor dem „kantongerecht“ oder durch eine Vereinbarung. Sie sollten immer in diese fälle einen spezialisierten Rechtsanwalt nehmen auch zur Prüfung von einer Abfindungs- und Beendigungsvereinbarung, auch um auf diese weise ihre rechten auf Arbeitslosengeld wenn möglich sicher zu stellen.
Wenn Ihnen gekündigt wird dann müssen Sie schnell reagieren und ein Fachanwalt einschalten. Eile ist geboten weil im Arbeitsrecht grundsätzlich kurzen Fristen bestehen. Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, so verlieren sie Ihre rechten und kann Z.B. eine Kündigung rechtskräftig werden.
Rechsanwalt aus Venray in Holland in der nähe von Venlo und Nijmegen (Nimwegen).
Tel.: 031478 - 52 10 70
Ansprüche auf Arbeitslohn und Gehalt werden wir gerne für sie in Auftrag nehmen.
Auch wenn Sie ein Arbeitsunfall hatten in Holland dann können wir Ihnen helfen. Wollen Sie Schadensersatz von materiellen oder/und immateriellen Schaden den entstanden ist durch ein Arbeitsunfall? Der zuständige Anwalt für Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht im folge Arbeitsunfälle ist Mr. R.H.A. Julicher. Lesen Sie Mehr..........
Wenn Sie also ein arbeitsrechtliches Problem in Holland / den Niederlanden haben, dann sollten Sie umgehend Kontakt aufnehmen mit einer unseren Rechtsanwälte für Arbeitsrecht.
Nehmen Sie also Kontakt auf mit Mr. J. Meijer, Fachanwalt für Arbeitsrecht Telefonnummer 031 – 478 52 10 70.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist ansässig in Holland / den Niederlanden in Venray, in der nähe von Venlo, Boxmeer und Nimwegen an der A73 und gut erreichbar von Emmerich, Kleve, Goch, Weeze, Geldern, Kevelaer, Viersen, Duisburg, Wesel, Düsseldorf, Mönchengladbach.
Die Adresse unsere Kanzlei ist Leunseweg 6a, 5802 CH Venray.
Tel. unverbindlich:
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E-mail: j.meijer@julicher-meijer.nl
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